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Die jährliche Mitgliederversammlung der Spielvereinigung Weißenohe e.V. fand am 20. März 2015 im gut besuchten Vereinsheim statt. Der 1. Vorsitzende des Vereins Marc-André Schuhmann informierte in seinem umfangreichen Jahresrückblick über die vielen Aktivitäten des Vereins. Die Berichte der Abteilungs- und Übungsleiter vervollständigten den Gesamtüberblick über das recht umfangreiche Vereinsgeschehen. Keinerlei Beanstandungen gab es beim Kassenbericht, sodass der Kassenwart und der Vorstand einstimmig entlastet werden konnten. Ehrungen für langjährige Vereinsmitglieder und verdiente Sportler durften da nicht fehlen.
Nachdem die bisherige Vereinssatzung in die Tage gekommen ist (sie stammt aus dem Jahr 1996), war es an der Zeit, eine neue Satzung zu beschließen. Eine „Satzungskommission“ leistete wertvolle Vorarbeit. Als Basis für die neue Version diente die BLSV-Mustersatzung für Vereine mit mehreren Abteilungen. Außerdem sollte der Vereinskodex im Hinblick auf die Mitgliedschaft im Gräfenberger Sportbündnis berücksichtigt werden. Der neu erstellte Flyer mit dem Motto des Sportbündnisses wurde verteilt. Der Sprecher des Sportbündnisses Ludwig K. Haas ging bei der Erläuterung der Satzung auch auf die Zielsetzung und auf einige Aktivitäten des Sportbündnisses ein.
Die komplette Satzung wurde per Beamer allen Anwesenden vorgestellt. Der bisherige Vereinsname wurde um die Jahreszahl „1951“, dem Gründungsjahr des Vereins, ergänzt. Bei der Durchsprache der Satzung wurde Wert darauf gelegt, Unterschiede zur bisherigen Satzung darzustellen. Neuerungen (z. B. die Sollbestimmung zum Umweltschutz, Datenschutz oder neue Wertgrenzen für die Entscheidungsbefugnisse des Vorstands) spielten eine große Rolle bei der Präsentation.
Die sehr umfangreiche und in vielen Dingen weit vorausschauende Satzung forderte lebhafte Nachfragen zu verschiedenen Sachverhalten heraus, die vollständig geklärt werden konnten. Diskutiert und letztlich positiv aufgenommen wurde auch der neu eingefügte Passus in § 3 Vereinstätigkeit, nachdem klargestellt wurde, dass mit der nachstehenden Formulierung ein Vereinsausschluss eines Rechtsextremisten möglich ist. Oberstes Ziel allerdings aller Bemühungen muss der Versuch einer Resozialisierung sein.
„Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitische Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Bürger.
Der Verein tritt extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Bestrebungen entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.“
Die neue Satzung wurde mit 50 JA-Stimmen und einer Enthaltung während der Mitgliederversammlung verabschiedet. In einem Beschlussantrag wurde der Vorstand ermächtigt, formale und unwesentliche Änderungen in der verabschiedeten Satzung vorzunehmen, falls das Finanzamt oder das Registergericht diese verlangen, und erneut den Behörden vorzulegen.
Ehrung verdienter Vereinsmitglieder
Die Nordbayerischen Nachrichten veröffentlichten im Sportteil am 1. April 2014 unter dem Titel „SpVgg Weißenohe verurteilt Rechte“ den nachstehenden Bericht:
20150401 NN - Mitgliederversammlung SpVgg.pdf
Foto: privat