Bei dieser Seite handelt es sich um das nicht mehr aktualisierte Archiv des Gräfenberger Sportbündnisses. Die Aktivitäten von 2010 bis Mitte 2018 finden Sie im Register AKTIVITÄTEN.
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Satzungsergänzung für Sportvereine
Vereinsverständnis, Ehrenkodex, Vereinsethos
Ausschlussklausel für Veranstaltungen
Sportvereine sind aus dem gesellschaftlichen Leben nicht wegzudenken. Sie übernehmen vielfach gesellschaftliche Aufgaben und betreuen einen sehr großen Teil aller Kinder und Jugendlichen im Freizeitbereich. Trainer und Betreuer sind häufig sehr wichtige Bezugspersonen der Heranwachsenden. Ihnen und allen Vereinsmitgliedern kommt somit eine große soziale Verantwortung zu. Die nachstehenden Hinweise sollen eine kleine Unterstützung leisten.
Vielfach wird die Meinung vertreten, dass Sportvereine nicht politisch sind. Tatsache ist, dass Vereine nicht im politischen Leerraum stehen - sie sind allerdings in aller Regel nicht parteipolitisch tätig. Dies sollte auch im Vereinsverständnis klar und unmissverständlich postuliert werden.
Demokratisches Grundverständnis und die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft von rechtsextremen Personen im Sportverein sollten eine Selbstverständlichkeit sein. Dazu zählt auch, dass kein Spenden von rechtsextremen Personen oder von Firmen, die von Rechtsextremen beherrscht oder geführt werden, angenommen werden. Empfohlen wird dies der Satzung zu verankern (soweit nicht schon geschehen).
Jeder Verein kann eigenständig entscheiden, wer in den Verein aufgenommen wird. Ein Blick in das Internet kann vielfach Auskunft über Personen geben, die in einen Verein eintreten möchten. Ein nachträglicher Vereinsausschluss eines Rechtsextremen kann nur erfolgen, wenn Rechtsextremismus als Ausschlussgrund in der Satzung vorhanden ist. Resozialisierung eines rechtsextremen Mitglieds sollte jedoch die vorrangige Zielsetzung der Vereinsführung sein und ein Ausschluss nur dann vorgenommen, wenn keine positive Veränderung festzustellen ist.
§ … Vereinszweck
Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürger.
Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
§ … Mitglieder
… Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt und dafür eintritt.
… Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
bei erheblichen Verletzungen satzungsmäßiger Verpflichtungen
bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins
§ … Vorstand, Vereinsausschuss, Trainer und Betreuer
Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder, die sich zu den Grundsätzen (§ … Vereinszweck) des Vereins bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereins eintreten.
Das Vereinsverständnis kann in vielfältiger Weise dokumentiert werden, so zum Beispiel in den Vereinssatzungen (z. B. in der Präambel der Satzung), im Ehrenkodex, Aufnahmeantrag, auf Plakaten auf den Sportstätten und in den allgemein verfügbaren Medien (z. B. Homepage).
Textbeispiel:
„Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Der Verein fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürger und tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.“
SV Werder Bremen hat beispielsweise einen sehr ausgefeilten Ehrenkodex erstellt, der auch im Internet abrufbar ist: http://www.werder.de/media/native/werder_familie/sv_werder_bremen-kodex.pdf
Die Ausschlussklausel regelt unter Berücksichtigung des Hausrechts die Rechte des Vereins bei Veranstaltungen auf und in den Sportstätten des Vereins. Sie sollte bei Einladungen und sonstigen Veranstaltungen und beispielsweise als Aushang bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden.
„Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder anderen extremistischen Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zuverwehren oder von dieser auszuschließen.“
*) Quelle: Broschüre 11 FRAGEN NACH 90 MINUTEN
Was tun gegen Rassismus und Diskriminierung im Fußball?
VEREINE STARK MACHEN
Herausgeber:
Bündnis für Demokratie und Toleranz,
DSJ Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
KOS Koordinationsstelle Fan-Projekte bei der DSJ